Der vorbestrafte Priesterkandidat Stefan Küng habe dem Jugendlichen nicht nur die Füsse massiert, sondern auch den Oberkörper gestreichelt. Das steht im Strafbefehl, der der bz basel vorliegt.
Nun ist klar, was Stefan Küng im Kanton Thurgau genau vorgeworfen wurde. Wie die bz heute schreibt, habe er dem damals knapp 16-Jährigen bei sich zuhause zweimal die Füsse massiert, dazu mit gespreizten Beinen von hinten während mehreren Minuten den Oberkörper gestreichelt. Das steht im Strafbefehl, den die Staatsanwaltschaft Thurgau der bz zugestellt hat. Damit ist auch klar, dass Stefan Suter, Präsident der Pfarrwahlkommission, und Stefan Küng selber, am Informationsabend am Donnerstag nicht die ganze Wahrheit gesagt haben. Sie sprachen immer nur von einer Fussmassage. Und ein Fuss sei kein Sexualobjekt, wiederholte Stefan Suter mehrfach.